Die Fraktion FREIE BÜRGER Werder hatte nachfolgenden Antrag als Änderungsantrag zum Beschlußvorschlag für die SVV am 12.12.2019 vorbereitet. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.    Zeitraum
Im Jahr 2020 findet in den Zeiträumen vom 25.04. bis 26.04.2020 sowie 01.05. bis 03.05.2020 die „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“ im Stadtgebiet statt.

2.    Festbereich der „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“
Der Festbereich wird wie folgt festgelegt:
Kernstadt:

  • Hoher Weg mit Bismarckhöhe/ Abzweig Plantagenplatz bis Hoher Weg/ Höhe Friedrichshöhe Plantagenplatz
  • Hartplatz (Rummelplatz)
  • Unter den Linden bis zur B.-Kellermann-Str.
  • Schuffelgärten

Außenbereich:

  • Plötziner Chaussee
  • Panoramaweg / Elisabethhöhe

3.    Organisation der „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“  im Festbereich.

Die Stadt Werder (Havel) ist Veranstalter der „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“. Sie führt die Veranstaltung durch, übernimmt die organisatorische Verantwortung und trägt das unternehmerische Risiko sowie die Haftung.

Die Stadt Werder (Havel) erarbeitet für den Festbereich:

  • ein Sicherheits- und Wegeleitkonzept vom Bahnhof zu den Festbereichen,
  • Konzept zum Einsatz des „Blütenbusses“,
  • ein Müllentsorgungskonzept,
  • ein Konzept Bereitstellung von Sanitäranlagen,
  • ein Veranstaltungskonzept,
  • einen Markterlass
  • und zeichnet sich für deren Umsetzung verantwortlich.

Die Entscheidung zur Standvergabe zu den Marktständen liegt bei der Stadt Werder (Havel). Es ist dem regionalen Gewerbe der Vorrang einzuräumen.

Des Weiteren informiert die Stadt auf ihrer kommunalen Homepage über die geplanten Aktivitäten für 2020.

4.    Kosten

Die Stadt Werder (Havel) wird für die entstehenden finanziellen Aufwendungen eine Kostenbeteiligung der beteiligten Gewerbetreibenden in Abstimmung mit dem Koordinierungskreis festsetzen.

5.    Koordinierung

Zur Koordination der Aktivitäten der „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“ richtet die Verwaltung einen Koordinierungskreis ein. In diesem Kreis kann neben den involvierten Verwaltungsfachleuten je ein Vertreter folgender Gruppen vertreten sein.

  • Stadt Werder (Havel)
  • Obst- und Gartenbauverein
  • Interessengemeinschaft Hoher Weg
  • Anwohnerinitiative ohne wirtschaftliche Interessen
  • Jugendvertreter*
  • Stadtsportbund
  • Verein zur Förderung des Baumblütenfestes
  • Schaustellerverband
  • Vertreter der Hotels und Gastronomie

Die Schülersprecher der Schulen der Stadt wählen eigenständig pro Schule einen Jugendvertreter für den Koordinierungskreis. Die Interessen der Kinder im Kindergartenalter werden durch einen Elternvertreter vertreten.    

Der Koordinierungskreis vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Er macht Vorschläge für die Ausgestaltung der „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“. Der Koordinierungskreis schlägt Verantwortlichkeiten vor. Die Verwaltung prüft und legt in gemeinsamem Einvernehmen fest, welche Vorschläge zur Ausgestaltung umgesetzt werden. Der Koordinierungskreis macht Vorschläge zur Präsentation der „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“ in der Öffentlichkeit und auf der kommunalen Homepage. Die Verwaltung legt im Einvernehmen mit dem Obst- und Gartenbauverein den Mindestpreis für den lokal produzierten Obstwein fest. Alkoholfreie Getränke sind grundsätzlich preisgünstiger wie alkoholische Getränke anzubieten

6.       Aktivitäten in der Stadt Werder (Havel) und den Ortsteilen

  1. Öffnen der Höfe und Plantagen am Obstpanoramaweg und im Bereich des Obstpanoramawegs (Organisationshoheit durch den Obst- und Gartenbauverein)
  2. Blütenrundfahrten (Organisationshoheit durch den Obst- und Gartenbauverein mit Unterstützung der Stadt Werder (Havel))
  3. Öffnen von Privatgärten und Höfen im Stadtgebiet (Organisationshoheit durch IG Hoher Weg, Obstbauern und mit Unterstützung der Stadt Werder (Havel))
  4. Sperrung des Hohen Wegs an zwei Wochenenden und am 1. Mai für den Kfz-Verkehr (Organisationshoheit durch die Stadt Werder (Havel))
  5. Bereitstellung einer städtischen Fläche am Hohen Weg für regionale Anbieter (Organisationshoheit durch die Stadt Werder (Havel))
  6. Nutzung der Bismarckhöhe für regionale Anbieter und kleine Bühne (Organisationshoheit durch die Stadt Werder (Havel))
  7. Gestaltung des Werdertages (Organisationshoheit Stadt Werder (Havel) in Zusammenarbeit mit den Vereinen) Jugendveranstaltung auf der Bismarckhöhe an zwei Festtagen (Organisationshoheit durch die Stadt Werder (Havel unter Einbeziehung der Jugend))
  8. Nutzung des Hartplatzes mit Schwerpunkt Familie mit kleineren Fahrgeschäften (Organisationshoheit durch Schaustellerverband mit Unterstützung der Stadt Werder (Havel))
  9. Baumblütenumzug (Organisationshoheit durch Stadtsportbund mit Unterstützung der Stadt Werder (Havel))
  10. Baumblütenlauf (Organisationshoheit durch Stadtsportbund mit Unterstützung durch die Stadt Werder (Havel))
  11. Wahl der Baumblütenkönigin (Organisationshoheit durch den Obst- und Gartenbauverein)
  12. Wettbewerb Goldene Kruke (Organisationshoheit durch den Obst- und Gartenbauverein)
  13. Durchsetzung von Mindestpreisen für Obstwein (Alle)
  14. regionales Gewerbe im Festbereich (Alle)
  15. Mehrwegbechersystem

Begründung

Diese Beschlußvorlage erleichtert die organisatorische und planerische Zusammenfassung/Bündelung unter Berücksichtigung bislang erfolgter Vereinbarungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Mit Beschluss der SVV vom 19.09.2019 wurde festgelegt, dass die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten rund um die „Baumblüte in Höfen und Gärten 2020“ mit von den Fraktionen benannten Beteiligten und Betroffenen in einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Ordnung erarbeitet werden . Die Ergebnisse der Sitzung sollen in einer Beschlußvorlage der Verwaltung münden.

Der hier vorgelegte Beschlusstext fasst die Aktivitäten zusammen, die auf der außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Ordnung vorgeschlagen wurden. Durch die Stadtverwaltung erfolgte die Prüfung hinsichtlich ihrer Machbarkeit. Der Ausschuss schlägt die Bildung eines Koordinierungskreises vor. Die gemeinsame Weiterentwicklung dieser Beschlußvorlage unter Beteiligung der Bürger wird für künftige Baumblütenfeste der Stadt herangezogen werden können.