Die Fraktion FREIE BÜRGER Werder stellt nachfolgenden Beschlussantrag an die SVV: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den dargestellten Bereich um den Bahnhof Werder (Havel), ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept als informelle Planung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB mit externer Unterstützung zu erarbeiten. Das Gebiet soll einen Bereich umfassen, dessen ungefähre Eckpunkte durch den jetzigen Bahnübergang, das Heizkraftwerk, das Parkhaus am Bahnhof und die Einmündung der Eisenbahnstraße in die Phöbener Straße gegeben sind. Das Gebiet ist von übergeordneter Bedeutung für die Stadt Werder, es befindet sich augenscheinlich im Umbruch und hat erhebliches städtebauliches Entwicklungspotential.

03.03.2020 Beschlussantrag an die Stadtverordnetenversammlung zur Entwicklung des Bahnhofsumfeldes Die Fraktion FREIE BÜRGER Werder stellt nachfolgenden Beschlussantrag an die SVV: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den dargestellten Bereich um den Bahnhof Werder (Havel), ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept als informelle Planung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB mit externer Unterstützung zu erarbeiten. Das Gebiet soll einen Bereich umfassen, dessen ungefähre Eckpunkte durch den jetzigen Bahnübergang, das Heizkraftwerk, das Parkhaus am Bahnhof und die Einmündung der Eisenbahnstraße in die Phöbener Straße gegeben sind. Das Gebiet ist von übergeordneter Bedeutung für die Stadt Werder, es befindet sich augenscheinlich im Umbruch und hat erhebliches städtebauliches Entwicklungspotential. Begründung Es handelt sich bei dem Gebiet um einen prominenten Ort innerhalb der Stadt Werder. Der Bereich ist räumlich-geographisch eine natürliche Klammer zwischen der Innenstadt und den Havelauen. Die Flächenanforderungen im direkten Bahnhofsumfeld steigen im Zusammenhang mit dem zunehmenden öffentlichen Personen-Nahverkehr, dem Platzbedarf für den Rad- und Fußwegtunnel am Bahnhof, zusätzlichen Bushaltestellen und dem zusätzlichen Neubau eines Parkhauses. Es bleibt hier wenig übrig von dem, was wir heute kennen. Der Wandel betrifft nicht nur den Bahnhofvorplatz selbst. Das Areal umfasst ca. 80.000 m² und ist zu einem erheblichen Teil heute mit Nachnutzungen ursprünglich anderer Zweckbestimmung belegt. Teilweise handelt sich um unbebaute Flächen. Die Veränderungen der Verkehrsflächen durch den Eisenbahntunnel mit einem Kreisel am „Netto“-Parkplatz wird Grundstückseigentümern zusätzliche Motive zu einer Neuorientierung liefern. Wesentliche Grundstücke des o.g. Bahnhofsgebietes sind bereits augenscheinlich im Umbruch begriffen. Eine ungeplante Entwicklung wird das Areal – Grundstück für Grundstück - mit rechtlich maximalen Ausnutzungswerten zubauen, ohne dass die Stadt Werder hierauf Einfluss nehmen könnte. Das Kreisbauamt wird nach § 34 Baugesetzbuch Referenzbebauungen wie z.B. das Gebäude des ehemalige „Norma“ heranziehen müssen. Es wird entsprechend auch neue Bauanträge beurteilen. Die Beispiele, bei denen entgegen dem ausdrücklichen Willen der Stadt Werder Bebauungen durchgesetzt werden, häufen sich in unserer Stadt. Aus diesen Gründen ist das beantragte Planungsinstrument einzurichten. Der Nutzen kann letztlich auch in dem so gewonnenen Vorkaufsrecht der Stadt bei Grundstücksveräußerungen bestehen.  Dies könnte bereits aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein. Es sei erwähnt, dass die Stadt bei der Schaffung von Stellplätzen in einem Parkhausneubau am Bahnhof aktuell Kosten in Höhe von über 25.000€ pro gewonnenen Stellplatz diskutiert. Ein Grundstückskauf mit einer ebenerdigen und gut gestalteten Fläche scheint hier erheblich preiswerter. Möglicherweise zwingen auch andere öffentliche Nutzungen, wie z.B. ein Busbahnhof, zu derartigen Grundstückskäufen. Die beantragte Planung ist aber alleine aus Gründen eines gelungenen Städtebaus sinnvoll. Die Attraktivität der Stadt Werder besteht nicht aus Großstadtverdichtung und technischen Verkehrsbauwerken. Der Markenkern besteht aus einem gelungenen Maß zwischen Bebauung und gestaltetem oder natürlichem Freiraum. Dort, wo wir täglich vorbeikommen, sollten wir vorsorgen und genau dieses gesunde Verhältnis planen. Die Durchführung der beantragten Planung soll ein Planwerk erarbeiten, das als Grundlage für die weitere Entwicklung dienen soll. In welcher Art und mit welchen städtebaulichen Instrumenten die weitere Entwicklung erfolgen soll, sollen als Handlungsempfehlungen Bestandteil der Entwicklungskonzeption sein.   Die Erstellung dieser Entwicklungskonzeption ist Zeit- und Arbeitsintensiv und kann deswegen nur mit externer Unterstützung erfolgen. Entsprechende Mittel müssen dafür im Haushalt eingeplant werden, gegebenenfalls können die für die „Studie Parkhaus“ geplanten Mittel verwendet werden.